freiblättrig: bis zum Grunde völlig voneinander getrennt |
verwachsenblättrig: zumindest am Grunde miteinander verwachsen |
zähnig (4-, 5-zähnig etc.): fast völlig verwachsen, nur die Spitzen als kurze Zähne frei (Kelch der Nelke, Krone der Heidelbeere, Perigon der Traubenhyazinthe) |
lappig (4-, 5-lappig etc.): auf 2/3 bis ¾ miteinander verwachsen (Krone der Preiselbeere) |
spaltig (4-, 5-spaltig etc.): etwa bis zur Hälfte miteinander verwachsen (Krone des Flieders) |
teilig (4-, 5-teilig etc.): nur am Grunde (bis höchstens 1/3) miteinander verwachsen (Krone des Gauchheils): Sehr tief geteilte Kronen können leicht für freiblättrig gehalten werden. |
zweilippg: verschieden hoch verwachsen, die beiden seitlichen Einschnitte am tiefsten (Krone der Lippenblütler, Kelch beim Salbei) |
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(aus Rothmaler)
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Mai 2002
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